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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

GENERAL TERMS AND CONDITIONS

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Trauma Academy TA GmbH

Nattermannallee 1

50829 Köln

 

Geschäftsführer:

Jan Jennes

 

Handelsregister-Nr.: HRB 100695

Registergericht: Amtsgericht Köln

 

Telefon: +49 (0) 221 500 576 71

E-Mail: courses@worldsurgerytour.com

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1. Geltung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen

1.1 Die Angebote der TRAUMA ACADEMY TA GmbH richten sich nicht an Verbraucher. Die Informationen unter wst-hands-on.com/ sowie unsere Angebote sind ausschließlich für Unternehmen bzw. Unternehmer und medizinisches Fachpersonal bestimmt, die unsere Waren oder Leistungen in Ihrer überwiegend selbständigen beruflichen oder gewerblichen oder in ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden.

 

1.2 Sämtliche Verträge, die wir mit Dritten zu unseren Leistungen schließen, liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese gelten auch für alle künftigen entsprechenden Vereinbarungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

1.3 Werden von uns als Fristen Werktage angegeben, so verstehen sich darunter alle Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen. Silvester und Heiligabend gelten als Feiertage.

 

2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Rücktritt

2.1 Ihr Vertragspartner ist die TRAUMA ACADEMY TA GmbH. Vertragsschlüsse mit uns erfolgen zurzeit in englischer oder deutscher Sprache.

 

2.2 Unsere beworbenen Waren und Dienstleistungen sind lediglich unverbindliche Einladungen zur Abgabe eines Bestellangebotes. Sie sind freibleibend bis sie zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung werden.

 

2.3 Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Annahmeerklärung oder durch Übermittlung oder sonstige Verfügbarmachung von Leistungsergebnissen annehmen. Der Kunde verzichtet hierbei auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Der Kunde ist längstens 14 Tage an seine Bestellung gebunden. Eine eventuelle elektronische Eingangsbestätigung zu einer Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar, sondern dient lediglich der Benachrichtigung über den tatsächlichen Zugang der Mitteilung.

 

2.4 Ein Rücktrittsrecht steht dem Kunden nur nach folgender Maßgabe zu:

Der Kunde kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn TRAUMA ACADEMY die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Kunde kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Kunde den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei Unvermögen von TRAUMA ACADEMY.

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3. Kurstermine, Gegenstand der Leistung

3.1 TRAUMA ACADEMY organisiert und veranstaltet Kurse in folgendem Format und Zielen:

Zielgruppe sind Chirurgen, welche im Rahmen ihrer Spezialisierung ihr Wissen ausbauen und erweitern wollen. Die Kurse bestehen aus Übungen am vorfrakturierten Humanpräparat sowie aus Fachvorträgen, innovativer Planungsphase sowie Diskussionen. Die Kurse beginnen mit einer wissenschaftlichen Einführung in das Thema, gefolgt von der Planung des jeweiligen Falles (vorfrakturiertes Humanpräparat). Diese Planung wird anhand von Röntgenbildern, CT-Scans sowie 3D Modellen der Frakturen vorgenommen. Danach findet die Behandlung des Falls mit realitätsnahen Frakturen statt. Jede Behandlung endet mit einer Besprechung der jeweiligen Fälle, hierfür sehen den Chirurgen 3D Röntgenbilder zu Verfügung.

Lernziele des Kurses sind die Verbesserung der Planung und Diagnose der Frakturen, die Behandlung der Fraktur mit den zur Verfügung gestellten Implantaten/Produkten, das Vermeiden von Fehlern und Komplikationen, sowie der Einsatz moderner Röntgendiagnostik wie 3D Fluoroskopie. Im Fokus steht der Gewinn von Wissen und Erfahrung, um ähnliche Fälle an reellen Patienten mit höhererSicherheit behandeln zu können. Das vermittelte Wissen ist frei von jeglicher Werbung oder Vorteilnahme einzelner Vertragspartner.

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3.2 Die Prinzipien der TRAUMA ACADEMY (Unabhängigkeit, Innovation, Standardisierung, Zertifizierung) dienen der Sicherstellung von Qualität und den geltenden Compliance-Standards. Als Basis zur Durchführung eines Kurses dient das Multi-Vendor-Prinzip, d.h. es sollten mind. drei in Konkurrenz stehende Vertragspartner der Medtech Industrie aktiv am Kurs teilnehmen (gebuchte Arbeitsplätze). Die Vertragspartner haben jedoch keinen Einfluss auf das Kursprogramm, die Kursinhalte noch die Auswahl der Instruktoren.

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3.3 Unternehmen, die in der Medizintechnik tätig sind, stellen als Vertragspartner der TRAUMA ACADEMY die für Durchführung dieser Kurse die jeweiligen benötigten Produkte für den gebuchten Arbeitsplatz (Arbeitsplätze) zur Verfügung.

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3.4 Kurstermine: Die TRAUMA ACADEMY publiziert frühestmöglich die geplanten Kurstermine für das kommende/jeweilige Kalenderjahr. Dies ermöglicht den Vertragspartnern eine rechtzeitige Planung und Buchung der Kurse. Die TRAUMA ACADEMY behält sich jedoch vor aus wichtigen Gründen hier Änderungen vorzunehmen und diese frühzeitig zu kommunizieren. Die aktuellen Kurse der TRAUMA ACADEMY findet man auf: wst-hands-on.com/

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3.5 Kursteilnehmer der TRAUMA ACADEMY Kurse in Deutschland: Für die Kursteilnahme gelten die AGB des Vertragspartners bikmed https://www.bikmed.de/service/agb.html
Grund hierfür ist die Kursbuchung des Teilnehmers über das Kursportal der bikmed.

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3.6 Kursteilnehmer der TRAUMA ACADEMY Kurse in Europa sowie weltweit: Für die Kursteilnahme gelten die AGB des jeweiligen Vertragspartners, über den die Anmeldung zum Kurs möglich ist. Die AGB für Kursteilnehmer werden auf den jeweiligen Anmeldeportalen veröffentlicht.

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4. Buchung, Stornierung von Kursteilnahmen

4.1 Der Vertragspartner kann frei entscheiden an welchen Kursen die Teilnahme gebucht werden soll. Die Unterstützung durch den Vertragspartner erfolgt nach den Kriterien eines nicht zweckgebundenen Fortbildungszuschusses („unrestricted educational grants“).

4.2 Die TRAUMA ACADEMY behält sich vor aufgrund der 4 o.g. Prinzipien die Anzahl der gebuchten Arbeitsplätze pro Vertragspartner anzupassen und zu ändern. Dies dient der alleinigen Sicherstellung der Qualität der Kurse sowie der Vermittlung von Lernzielen.

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5. Kündigung aus wichtigem Grund

5.1 Die TRAUMA ACADEMY behält sich vor aus folgenden wichtigen Gründen einen Kurstermin zu stornieren bzw. zu verschieben:

  • Höhere Gewalt: Fälle höherer Gewalt und sonstige Ereignisse, auf die TRAUMA ACADEMY keinen Einfluss hat, für die TRAUMA ACADEMY kein Verschulden trifft und die ihr eine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, führen nicht zu Verzugsfolgen bzw. einer Haftung wegen Unmöglichkeit. Hierzu zählen folgende, nicht abschließend aufgeführte Beispiele: behördliche Maßnahmen und Anordnungen (gleichgültig, ob diese gültig oder ungültig sind), Feuer, Überschwemmungen, Stürme, Explosionen, Aufstände, Naturkatastrophen, Krieg, Sabotage, Pandemien. Die Parteien sind sich einig, dass Unvermögen, Materialien, Komponenten oder Dienstleistungen zu besorgen, keine Ereignisse der Höheren Gewalt sind. Sind vorgehend definierten Ereignisse nur vorübergehender Natur, führen sie nur zu einem entsprechenden Aufschub der Verpflichtungen, jedoch nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von TRAUMA ACADEMY nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Vom Beginn und Ende sowie von der Art des Hindernisses wird TRAUMA ACADEMY den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen.

 

  • Anzahl Teilnehmer: In enger Absprache mit dem Vertragspartner bikmed, welcher für die Registrierung der Teilnehmer zuständig ist, gelten hier die AGB der bikmed: Die bikmed GmbH ist berechtigt sich vom Vertrag zu lösen, wenn ein Kurs wegen von ihr nicht zu vertretenden Umständen nicht durchgeführt werden kann oder wenn die Teilnehmerzahl nicht die unterrichtsmethodisch gebotene Mindestzahl erreicht. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

  • Multi-Vendor-Prinzip: Ziel der TRAUMA ACADEMY ist es den optimalen und in höchstem Masse Compliance-Conformen Rahmen für die Teilnehmer zu schaffen, so dass diese ihr Wissen ausbauen und erweitern können. Hierzu ist eine Diversität der technologischen Unterstützung wertvoll und notwendig. Sollte es zu einem Kurstermin weniger als 3 Vertragspartner der Industrie geben, ist dies ein Grund für eine Kursabsage.

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6. Preise, Kursgebühr

6.1 Die Preisangaben von TRAUMA ACADEMY verstehen sich im Zweifel als Nettopreise in EURO. Sie gelten zuzüglich der gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.2 Angebote von TRAUMA ACADEMY sind freibleibend, bis sie zum Gegenstand eines Vertrages werden.

 

6.3 Zahlungen erfolgen unbar per Überweisung. Die Kosten des Geldverkehrs trägt der Kunde. Die vereinbarten Zahlungen (Rechnungsbetrag einschließlich Transportkosten und ggf. anfallende Zoll- oder sonstige Gebühren) sind zur Hälfte binnen 14 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung durch den Kunden auszugleichen. Die Restzahlung hat binnen 14 Tagen nach Zugang der Abschlussrechnung zu erfolgen, die nach Veranstaltungsende  erstellt wird.

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7. Termine, Verzug

7.1 Die Einhaltung von Fristen und Terminen durch TRAUMA ACADEMY setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind, der Vertragspartner alle ihm obliegenden sonstigen Verpflichtungen erfüllt hat, insbesondere eventuell erforderliche Unterlagen in der vereinbarten Form übergeben und/oder die Leistung einer eventuell vereinbarten Anzahlung erfüllt hat.

 

7.2 Wenn der Vertragspartner die Verzögerung zu vertreten hat, kann TRAUMA ACADEMY angefallene Mehrkosten in Rechnung stellen.

 

7.3 Sofern TRAUMA ACADEMY die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder TRAUMA ACADEMY sich in Verzug befindet, beschränkt sich der Anspruch des Vertragspartners auf Ersatz von Verzugsschäden auf insgesamt höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Dabei ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns bzw. unserer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter.

 

8. Umgang mit Präparaten

8.1 Die Leistungen von TRAUMA ACADEMY erfolgen in Respekt vor den Spendern entsprechender Präparate aus menschlichem Gewebe. Präparate aus menschlichem Gewebe sind Objekte, die in ihren Grundstrukturen ganz oder zum Teil aus organischem menschlichem Gewebe bestehen. Es handelt sich dabei um Körper oder Teile des Körpers, Organe oder Teile von Organen eines verstorbenen Menschen, um eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder um abgetrennte oder entnommene Körperteile, Organe bzw. Organteile und Gewebe eines lebenden Menschen, die keiner direkten therapeutischen Verwendung unterliegen, sondern vielmehr präpariert werden. Sie bedürfen zur Erhaltung der Kühlung und/oder der speziellen Lagerung.

 

8.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Präparate in Respekt vor ihrer menschlichen Herkunft und den Spendern zu behandeln. Er trägt dafür Sorge, dass auch bei bestimmungsgemäßem Umgang durch Dritte dieser Respekt geschuldet wird. Der Vertragspartner wird insbesondere darauf hingewiesen, dass ein respektloser Umgang strafrechtliche Konsequenzen haben kann (in Deutschland ist z.B. auf § 190 Strafgesetzbuch „Störung der Totenruhe“ zu verweisen.).

 

8.3 Ergänzend gelten die „Besonderen Vorgaben zum Umgang mit Präparaten“ von RIMASYS GmbH.

Das Herstellen von Abbildungen und sonstigen Reproduktionen der Präparate, insbesondere, wenn diese nicht der Fort- und Weiterbildung und/oder Forschung und Entwicklung dienen, ist nicht gestattet.

 

8.4 TRAUMA ACADEMY verwendet ausschließlich solche Präparate, denen eindeutig eine entsprechende Erklärung eines Spenders („Erklärung über eine Körperspende“) zugeordnet werden kann.

 

8.5 Wenn nichts anderes vereinbart ist, dürfen die Leistungen von TRAUMA ACADEMY, insbesondere die überlassenen Präparate ausschließlich für die Aus- und Weiterbildung von ärztlichem Personal sowie für Forschung und Entwicklung durch den Vertragspartner genutzt werden.

 

9. Haftung

TRAUMA ACADEMY haftet über Gewährleistungsansprüche hinaus für Schadenersatzansprüche – insbesondere aus unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss oder etwaigen anderen verschuldungsabhängigen Ansprüchen aus Pflichtverletzungen – nur, soweit TRAUMA ACADEMY oder deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder der Schaden auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Der vorstehende Haftungsausschluss für Fälle einfacher Fahrlässigkeit gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; sowie im Fall der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels i.S.v. § 444 BGB. In diesen Fällen haftet TRAUMA ACADEMY auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Soweit die Haftung von TRAUMA ACADEMY vorstehend geregelt ist, gilt dies auch für deren Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

10. Datenschutzhinweis

Die Datenschutz-Praxis von TRAUMA ACADEMY richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Details zur Erhebung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in den gesonderten Datenschutzbestimmungen von TRAUMA ACADEMY, die auch Angaben zur Bonitätsprüfung enthalten, in der Rahmenwerte für die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls berechnet werden, wobei auch Ihre Anschriftendaten einbezogen werden.

 

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

11.1 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen sowie die in unter ihrer Einbeziehung geschlossenen Rechtsgeschäfte, regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung.

 

11.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese Geschäftsbedingungen und unter deren Geltung geschlossenen Einzelverträge, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, unser Geschäftssitz vereinbart. TRAUMA ACADEMY ist in diesem Fall auch berechtigt, an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt von vorstehender Regelung unberührt.

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